Fördermöglichkeiten

Die Ausbildung zum/r Wellness-Kosmetiker/in wird unter bestimmten Voraussetzungen von folgenden Einrichtungen und Institutionen gefördert

  • Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit
  • Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung
  • ggf. Kindergeld (max. bis zum 25. vollendeten Lebensjahr)

KFW-Bildungskredit

Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung ist da­für ge­dacht, Schü­lerinnen und Schülern ei­nen ein­fa­chen und zins­güns­ti­gen Kre­dit über die KfW Bank und somit ei­ne ge­ziel­te fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung ein­zuräu­men. Die­ser Kre­dit ist fle­xi­bel und kann auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se der Kre­dit­neh­me­rin­nen und Kreditnehmer an­ge­passt wer­den. Der Kredit ist unabhängig vom eigenen Vermögen oder dem Vermögen der Eltern. Die Rückzahlung erfolgt in niedrigen monatlichen Raten. Quelle und weitere Infos unter:

https://www.bva.bund.de
https://www.kfw.de/kfw.de.html

Beratung:

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Katrin Löffler
Ausbildungsleitung

Ich berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!
09941 / 9085-78
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Sichern Sie sich den Prämiengutschein für Ihre berufliche Weiterbildung!

Maximal 500 € Zuschuss sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich! 

Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Info und Beratung unter 09941/9085-78 / nfwllnss-ksmtkschld

Steuerliche Berücksichtigung

Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen entstehen, können soweit Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen,

  1. bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt oder
  2. bei Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben bis 4000 € im Kalenderjahr steuermindernd geltend gemacht werden.

Für Zeitsoldaten über den Berufsförderungsdienst nach dem Soldatenversorgungsgesetz

Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu den Teilnahmebeiträgen bzw. den Lehrgangsgebühren, der Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten.

Außerdem kann bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ggf. ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.