Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Schülerinnen und Schülern einen einfachen und zinsgünstigen Kredit über die KfW Bank und somit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen. Dieser Kredit ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer angepasst werden. Der Kredit ist unabhängig vom eigenen Vermögen oder dem Vermögen der Eltern. Die Rückzahlung erfolgt in niedrigen monatlichen Raten. Quelle und weitere Infos unter:
https://www.bva.bund.de
https://www.kfw.de/kfw.de.html
Maximal 500 € Zuschuss sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich!
Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Info und Beratung unter 09941/9085-78 / nfwllnss-ksmtkschld
Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen entstehen, können soweit Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen,
Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu den Teilnahmebeiträgen bzw. den Lehrgangsgebühren, der Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten.
Außerdem kann bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ggf. ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.