Fördermöglichkeiten

Die Ausbildung zum/r Wellness-Kosmetiker/in wird unter bestimmten Voraussetzungen von folgenden Einrichtungen und Institutionen gefördert

  • Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit
  • Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung
  • ggf. Kindergeld (max. bis zum 25. vollendeten Lebensjahr)
    über die Agentur für Arbeit 

KFW-Bildungskredit

Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung ist da­für ge­dacht, Schü­lerinnen und Schülern ei­nen ein­fa­chen und zins­güns­ti­gen Kre­dit über die KfW Bank und somit ei­ne ge­ziel­te fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung ein­zuräu­men. Die­ser Kre­dit ist fle­xi­bel und kann auf die in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­se der Kre­dit­neh­me­rin­nen und Kreditnehmer an­ge­passt wer­den. Der Kredit ist unabhängig vom eigenen Vermögen oder dem Vermögen der Eltern. Die Rückzahlung erfolgt in niedrigen monatlichen Raten. Quelle und weitere Infos unter:

https://www.bva.bund.de
https://www.kfw.de/kfw.de.html

Vorteile auf einen Blick:

  • Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR
  • wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR
  • auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen.
  • sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie
  • keine versteckten Kosten
  • einfache Antragstellung im Internet
  • Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
  • keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
  • kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
  • Rückzahlung erst vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate
  • niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR
  • außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich

Beratung:

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Katrin Löffler
Ausbildungsleitung

Ich berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!
09941 / 9085-78
E-Mail schreiben


Steuerliche Berücksichtigung

Aufwendungen, die durch den Besuch von Ausbildungen, Kursen und Lehrgängen entstehen, können soweit Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen,

  1. bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt oder
  2. bei Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben bis 4000 € im Kalenderjahr steuermindernd geltend gemacht werden.

Für Zeitsoldaten über den Berufsförderungsdienst nach dem Soldatenversorgungsgesetz

Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu den Teilnahmebeiträgen bzw. den Lehrgangsgebühren, der Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten.

Außerdem kann bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ggf. ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.